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Unternehmen können den Posten eines Datenschutzbeauftragten (DSB) intern oder extern besetzen. Was ist aber die bessere Wahl?

Unternehmer sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Hierbei steht es den Unternehmen frei, ob sie sich für einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten entscheiden. Vor allem kleine und mittelständische Betriebe entscheiden sich oft für eine interne Lösung.

Der Unternehmer sollte aber auf jeden Fall darauf achten, dass der betrieblicher DSB auch die geforderten Fähigkeiten besitzt. Hat er diese Fähigkeiten nicht, oder werden diese erst später erworben, dann wird dies so behandelt, als ob kein DSB im Unternehmen vorhanden wäre.

externer DSB

Nachteile eines externen DSB

  • Wissen 1
    Oftmals geringe oder keine Kenntnisse über die Abläufe und Prozesse im Unternehmen.

Vorteile eines externen DSB

  • Wissen 2
    Betrachtung aus der Perspektive eines neutralen Beobachters; dadurch kein Risiko der Betriebsblindheit.
  • Wissen 3
    Die Erfahrung und das Arbeiten auf Basis erprobter Prozesse ermöglichen eine hohe Effizienz und somit ein schnelles Erreichen des erforderlichen Datenschutzniveaus bei niedrigen Kosten.
  • Haftung
    Der externe Datenschutzbeauftragte haftet für sein Handeln.
  • Kosten
    Ein externer Datenschutzbeauftragter ist bereits ausgebildet. Extra Kosten für die Fortbildung enstehen nicht. Weiterhin gibt es keine Ausfallzeiten durch Aus- und Fortbildung.
  • Klare Aufgabe
    Ausschließliche Konzentration auf die Aufgaben, die mit dem Datenschutz in Verbindung stehen.
  • Kündigung
    Es ist eine Vereinbarung der Kündigungsfristen über den Dienstvertrag möglich.

interner DSB

Nachteile eines internen DSB

  • Kündigung
    Für interne Datenschutzbeauftragte gilt ein erweiterter Kündigungsschutz mit einem Jahr Nachwirkung. Eine Abberufung ist nur langsam und unter großem Aufwand möglich.
  • Kosten
    Kosten für Aus- und Fortbildung einschließlich Erwerb von Literatur sind vom Unternehmen zu tragen.
  • Haftung
    Das Haftungsrisiko bleibt im Unternehmen. Der interne DSB kann für Fehlentscheidungen oftmals nicht haftbar gemacht werden.
  • Mehrere Aufgabengebiete
    Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Haupttätigkeit im Vordergrund bleibt und die Aufgaben eines DSBs in den Hintergrund rücken.
  • Startschwierigkeiten
    Sofern der interne DSB noch unerfahren ist, drohen Startschwierigkeiten. Die Effizienz ist gering, und externe Unterstützung muss oft zusätzlich eingekauft werden.

Vorteile eines internen DSB

  • Wissen
    Der interne DSB verfügt meistens über gute Kenntnisse bezüglich der Abläufe und Prozesse im Unternehmen. Allerdings besteht ein Risiko der Betriebsblindheit.

Fazit

Für Unternehmen, bei denen datenschutzrechtliche Fragestellungen zum daily-business gehören, ist ein interner DSB normalerweise die bessere Wahl. Bei den meisten Unternehmen ist jedoch der Bedarf nicht so intensiv. Dann ist es sinnvoller, die externe Lösung zu wählen.

Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten eines externen Datenschutzbeauftragten erfahren möchten, stehen wir Ihnen gerne zu einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.

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