Schmerzensgeld nach Schufa Meldung
Eine Bank wurde vom Landgericht Lüneburg zu einer Zahlung von 1000 € Schmerzensgeld verurteilt (Az. 9 O 145/19), da diese der Schufa voreilig Auskunft über ein überzogenes Konto eines Kunden erteilt hat.
Der Kunde hatte sein Dispo-Kredit überzogen. Nach einer Aufforderung der Bank zahlte er einen Teil des Geldes zurück, lag aber immer noch 20 € über dem Kreditrahmen. Dies veranlasste die Bank dazu, sein Konto zu kündigen. Nachdem die schriftliche Kündigung beim Kunden eingegangen war, hat er die 20 € beglichen. Die Bank hatte ihn allerdings bereits der Schufa gemeldet.
Dagegen wehrte sich der Kunde jetzt erfolgreich, und ihm wurden 1000 € Schmerzensgeld zugesprochen. Dieses ist zwar keine besonders hohe Summe, aber die Tatsache, dass ein Verstoß gegen die DSGVO zu einem Schmerzensgeld führen kann, sorgt für Aufsehen in Fachkreisen. Des Weiteren könnte dieses Urteil zu weiteren Klagen aufgrund von DSGVO-Verstößen führen.
Im Folgenden Links zu zwei Artikeln, die über dieses Verfahren berichten: