Durch die hohen Anforderungen an den Datenschutz kann sinnvoll sein, über die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten nachzudenken. Speziell auch dann, wenn sie z.B. aufgrund der Betriebsgröße noch nicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sein sollten. Aus den umfangreichen Pflichten eines internen Datenschutzbeauftragten ergeben sich auch umfangreiche Rechte, die besonders ressourcenzehrend sein können.

Die Anforderungen verlangen entsprechende Fachkunde, Zuverlässigkeit als auch profunde IT-Kenntnisse, schließen aber auch bestimmte Positionen im Unternehmen für diese Tätigkeit aus.

Entsprechende Mitarbeiter sind rar, müssen geschult werden, stehen der ursprünglichen Tätigkeit nur eingeschränkt zur Verfügung und unterliegen einem gesonderten Kündigungsschutz.

Ihre Vorteile bei der Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten:

  • Ihre Mitarbeiter stehen für ihre ursprüngliche Aufgabe und Position voll und ganz zur Verfügung
  • Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte bringen wir die geforderte Fachkunde, Zuverlässigkeit und IT-Kenntnisse gleich mit
  • Wir stehen in keiner konkurrierenden Position in Ihrem Unternehmen
  • Aufwand und Kosten sind transparent und planbar